Kaufentscheidungen mit Herz und Hirn treffen
Von Fühlen und Testen bis Fragen und Vergleichen07.07.2016
Fürth. „Es ist noch nicht genug, eine Sache zu beweisen, man muss die Menschen zu ihr auch noch verführen“, schrieb Friedrich Nietzsche schon vor 125 Jahren. Er erkannte, dass nicht der Kopf alleine, sondern immer auch das Herz bei der Entscheidungsfindung von Bedeutung ist. Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) empfiehlt daher, Möbel vor dem Kauf genau unter die Lupe zu nehmen und dabei auch auf das Gütezeichen „Goldenes M“ zu achten. „Das ,Goldene M‘ stellt eine fundierte Entscheidungsgrundlage beim Kauf eines hochwertigen Möbelstücks dar. Diese rationale Grundlage wird durch ein ausgiebiges Testen und Erleben des Möbels mit allen Sinnen weiter verstärkt“, so DGM-Geschäftsführer Jochen Winning.
Sehen, Tasten, Riechen, Hören, Schmecken: jeder Mensch ist mit Sinnen ausgestattet, die ihm Sicherheit geben und ihn in seinem alltäglichen Leben leiten – so auch bei Kaufentscheidungen. „Warum also sollte man seine Sinne nicht nutzen, um seine Entscheidung für ein neues Möbelstück zu bekräftigen?“, fragt Winning. Ist etwa eine neue Couch das Objekt der Begierde, so rät der Möbelexperte, vor dem Kauf darauf ausgiebig Probe zu sitzen. Oder soll es ein neuer Schrank werden, dann empfiehlt er, die Türen und Schubladen mehrmals zu öffnen und zu schließen und dabei genau auf Geräusche und die Stabilität des Möbelstücks zu achten. „Gerne können und sollten Endverbraucher dem Verkäufer im Fachhandel auch ein Loch in den Bauch fragen, ehe sie ihre Kaufentscheidung fällen. Ein weiteres entscheidendes Kriterium – sowohl für die rationale als auch die emotionale Entscheidungsfindung – ist zudem der Vergleich des Möbelstücks mit ähnlichen Produkten“, weiß Winning.
Entscheidungsgrundlage „Goldenes M“
Noch bevor ein ausgewähltes Möbelstück die individuelle Sinneskontrolle durchläuft, sollten Endverbraucher bereits auf das RAL-Gütezeichen 430 „Goldenes M“ achten. Das kennzeichnet nachgewiesene Möbelqualität von verantwortungsbewussten Herstellern. Die mehr als 115 DGM-Mitgliedsunternehmen – Möbelhersteller und Zulieferbetriebe aus dem In- und Ausland – verpflichten sich zur Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 und müssen diese in unabhängigen Prüfinstituten regelmäßig nachweisen. Bereits seit 1963 macht es sich die DGM zur Aufgabe, den Verbraucher beim Möbelkauf an die Hand zu nehmen und ihn auf nachweislich hochwertige Produkte hinzuweisen. In diesem Jahr wurden die Qualitätsanforderungen zum wiederholten Mal überarbeitet und an neue Entwicklungen in der Gesetzgebung, Technik und Normung von Möbeln sowie an steigende Verbrauchererwartungen angepasst. In Form eines Aufklebers oder Anhängers mit dem „Goldenen M“, der direkt an einem qualitätsgeprüften Möbelstück befestigt ist, bietet die DGM dem Endverbraucher eine fundierte Entscheidungsgrundlage beim Möbelkauf – „und damit häufig schon die halbe Miete, bis Kopf und Herz gleichermaßen überzeugt sind“, schließt Winning. DGM/FT
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Aus fundierten Kaufentscheidungen gehen Möbel hervor, die qualitativ überzeugen und langfristig gefallen. Foto: DGM/Willi Schillig
Weitere Informationen gibt es unter
www.dgm-moebel.de