HDH

Bundesgütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF

Das Ü-Zeichen sorgt für Sicherheit beim Hausbau



22.04.2016

Weitere Infos:
Robin Semmler
r.semmler@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
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Bad Honnef. Symbole wie Gütesiegel und Prüfzeichen begegnen uns im Alltag immer wieder. Sie sollen Kaufentscheidungen erleichtern und geprüfte Qualität kennzeichnen – manche, wie zum Beispiel die TÜV-Plakette beim Auto, sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Im Bauwesen ist das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) besonders wichtig. Es kennzeichnet den gesetzlichen Mindeststandard für Bauprodukte. „Bauprodukte müssen mit regelmäßigen Qualitätskontrollen überprüft werden, damit weiterverarbeitende Betriebe sicher sein können, keine minderwertige Ware zu verwenden. Dies spielt gerade auch bei vorgefertigten, geschlossenen Bauprodukten eine entscheidende Rolle“, so Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer der Bundesgütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser (BMF).

Um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard nachweisen zu können, müssen Hersteller von Bauprodukten sowohl werkseigene Überwachungen als auch Fremdüberwachungen durchführen lassen. Die BMF ist eine anerkannte unabhängige Überwachungs- und Zertifizierungsstelle, die solche Fremdüberwachungen unter anderem bei beidseitig bekleideten oder beplankten, nicht geklebten Wand-, Decken- und Dachelementen durchführt. Bei ihrer Überwachung prüfen die unabhängigen Gutachter die am Bauprodukt eingesetzten Bestandteile sowie auch fertige Produkte zweimal im Jahr auf Herz und Nieren. „Bei Bestehen der Prüfungen wird dem Herstellerwerk das geforderte Ü-Zeichen verliehen, das dem Endverbraucher und dem weiterverarbeitenden Unternehmen zeigt, dass das damit ausgezeichnete Produkt den normativen Anforderungen entspricht“, so Klaas. Anwendung findet dieses Zeichen allerdings lediglich in Deutschland, da es europaweit noch keine einheitliche Baurichtlinie gibt. Hierzulande wird das Ü-Zeichen in der DIN 1052 Teil 1 bis 3 für Wand-, Decken- und Dachtafeln für Holzhäuser in Tafelbauart festgelegt. BMF/RS

Bild: Das Ü-Zeichen kennzeichnet den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard für Bauprodukte. Foto: BMF


Über die BMF: Die BMF ist vom RAL als Gütegemeinschaft anerkannt und somit berechtigt, diverse RAL Gütezeichen zu führen. Sie verleiht die Gütezeichen „Holzhausbau“ (RAL GZ 422), „Stahlsystembauweise“ (RAL GZ 613) und „Mobile Raumsysteme“ (RAL GZ 619). Außerdem übernimmt die BMF die Überwachungen für die Gütegemeinschaft Fertigkeller, die daraufhin das gleichnamige Gütezeichen (RAL GZ 518) verleiht. Als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach LBO und BauPVO führt die BMF Fremdüberwachungen auf nationaler und europäischer Ebene durch. Zertifiziert werden die Bauprodukte Holztafelelemente, Nagelplattenbinder, Bauholz und Bausätze für Gebäude aus Holz.


Mehr Informationen:
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Flutgraben 2
D-53604 Bad Honnef
www.guetesicherung-bau.de

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f.tews@holzindustrie.de


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