HDH

Bundesverband Bestattungsbedarf e.V.

Was ist jetzt zu tun?

Plötzlicher Todesfall

18.03.2016

Weitere Infos:
Dietrich Stoverock
d.stoverock@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Christoph Windscheif
c.windscheif@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
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PM-2016-Bestattungsbedarf-Todesfall

Bad Honnef. Der plötzliche Tod eines Familienangehörigen oder eines guten Freundes hinterlässt tiefe Trauer und Fassungslosigkeit bei den Hinterbliebenen. Gerade in dieser emotionalen Ausnahmesituation, die nicht durch Krankheit oder hohes Alter vorhersehbar war, stellt sich die Frage „Was ist jetzt zu tun?“. Hier bringt eine kleine Übersicht des Bundesverbandes Bestattungsbedarf Licht ins Dunkel und zeigt, wer bei den weiteren Schritten helfen kann.

Ganz wichtig ist es zunächst, Angehörige und Freunde über den Todesfall zu informieren und ihnen – wenn gewünscht – ein persönliches Abschiednehmen zu ermöglichen. Dies kann bei einer Beerdigung im Sarg während der Trauerfeier geschehen oder, falls eine Einäscherung geplant ist, im Vorfeld in den Räumlichkeiten des Bestatters, bei dessen Auswahl Freunde und Angehörige manch guten Rat geben können. Außerdem muss zwischenzeitlich ein Arzt den Tod des Angehörigen feststellen, damit der Totenschein ausgestellt werden kann. „Der Totenschein wird für das Beantragen der Sterbeurkunde benötigt, die bei sämtlichen Behördengängen das wichtigste Dokument ist. Die Urkunde muss beim Standesamt der Ortsgemeinde oder bei der Stadtverwaltung des Ortes, in dem der Mensch verstorben ist, beantragt werden. Übernehmen können das Angehörige und Vertrauenspersonen des Verstorbenen, Bevollmächtigte oder der Bestatter“, so der Geschäftsführer des Bundesverbandes Bestattungsbedarf, Dirk-Uwe Klaas. Danach sei es sinnvoll, einen Mitarbeiter des Bestatters nach Hause einzuladen beziehungsweise den Bestatter in seinen Geschäftsräumen aufsuchen, um mit ihm die Modalitäten der Abschiednahme zu klären. „Dazu zählen zum Beispiel die Bestattungsart sowie die Auswahl von Bestattungswäsche, Sarg oder Urne. Sie spielen eine große Rolle für diesen ‚letzten Dienst‘“, so Klaas. Im Rahmen des persönlichen Gespräches können dem Bestatter auch die weiteren Wünsche hinsichtlich des Ablaufs der Feier, des Bestattungstermins, sowie der Organisation und des Versands der Trauerkarten mitgeteilt werden. Der anschließende Besuch beim Hersteller beziehungsweise Lieferanten des Grabschmuckes und die Auswahl der Lieblingsblumen des Verstorbenen runden die Vorbereitungen für die Beerdigung ab. „Eine gute Gelegenheit, dem Verstorbenen im Kreise von Familie, Freunden und Kollegen nochmals ganz nahe zu sein, bietet der an die Beisetzung anschließende Beerdigungskaffee, für dessen Organisation Familie und Freunde mit einbezogen werden können“, erklärt Klaas.

Auf diese weiteren Dinge ist zu achten
Neben all der Trauer ist es wichtig, die persönlichen Dokumente des Verstorbenen zusammenzusuchen und das womöglich verwaiste Eigenheim zu sichern. Hierbei können Familie und Freunde ebenfalls mit einbezogen werden und ihre Hilfe einbringen. Zudem sollte die Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung beim Standesamt des Sterbeortes besorgt werden. „Ganz wichtig ist es außerdem, dass der Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragt wird. Dabei bringt ein Notar gerne seine Hilfe ein“, erklärt Klaas. Anhand der ausgestellten Urkunden und der im Haushalt des Verstorbenen aufgefundenen Bankdaten und Versicherungsscheine müssen die entsprechenden Unternehmen vom Tod des Angehörigen unterrichtet und die Verträge gekündigt werden, da sie sonst Folgekosten nach sich ziehen können. Nach Sichtung der persönlichen Dokumente, Akten und Habseligkeiten ist es zudem wichtig zu unterscheiden, was für die einzelnen Hinterbliebenen von großem emotionalem Wert ist. Dazu kommt die Auflösung der Wohnung oder womöglich auch der Verkauf des Eigenheims des Verstorbenen. „Hierfür sollte man sich allerdings Zeit nehmen und etwas abwarten, um bei dieser wichtigen Angelegenheit einen klaren Kopf zu bewahren“, so Klaas. Zu den zentralen Aufgaben des Notars gehört schließlich die Testamentseröffnung und auch die Abwicklung des Verkaufs von Haus oder Wohnung. Ist dies alles vorbei und erledigt, kehrt erstmals Ruhe ein und die Gedanken können sortiert werden. Große emotionale Aufgaben stehen allerdings noch an: Das Aufräumen den Grabes, die Organisation der Grabpflege und der Besuch beim Steinmetz für eine würdevolle Gestaltung der Ruhestätte. „Die Pflege des Grabes kann von Grabpflege-Unternehmen weitergeführt werden. Vielen Menschen hilft es jedoch, die Grabgestaltung und Pflege eigenhändig zu erledigen, denn hierbei besteht nochmals die Möglichkeit der Abschiednahme und der Aufnahme des gedanklichen Kontakts zu dem Verstorbenen“, schließt Klaas. (DS)

Expertentipp:
„Eigentlich jeder Verwandte, Freund oder Kollege hat in seinem Leben bereits einen Trauerfall erlebt. Wer also nicht genau weiß, welchen Bestatter, Musiker, Redner, Steinmetz oder Grabpfleger er beauftragen soll, kann einfach in seinem Familienkreis nachfragen und bekommt dort manch guten Rat.“

Bild: Ausnahmesituation Trauerfall. Foto: Bundesverband Bestattungsbedarf/Fotolia

Mehr Informationen unter www.bundesverband-bestattungsbedarf.de

Weitere Infos:
Dietrich Stoverock
d.stoverock@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Christoph Windscheif
c.windscheif@holzindustrie.de


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53604 Bad Honnef
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