HDH

Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF)

Schwalbenschwanz-
verbindungen in Holzbauteilen

Neue Zertifizierung im BMF-Portfolio

28.01.2016

Weitere Infos:
Achim Hannott
a.hannott@holzindustrie.de



HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
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53604 Bad Honnef
Deutschland

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Bad Honnef. Die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser (BMF) mit Sitz in Bad Honnef bei Bonn ist jetzt auch berechtigt, Zertifizierungen an Holzbauteilen mit Schwalbenschwanzverbindungen vorzunehmen. „Damit erweitern wir unser Angebotsportfolio für Unternehmen aus dem Holzbau. Sie verfügen über eine weitere Verbindungsoption und können die erforderliche Fremdüberwachung direkt von uns durchführen lassen. So erhöht sich ihr Überwachungskomfort mit vielen Leistungen aus einer Hand und gerade auch die Sicherheit für den Endverbraucher ist gewährleistet“, erklärt BMF-Prüfstellenleiterin Dipl.-Ing. Antje Wagner.

Gemäß der Zulassung Z9.1-649 dürfen Schwalbenschwanzverbindungen des Verbandes HIGH-TECH-ABBUND im Zimmererhandwerk e.V. schon länger als Holzverbindung für tragende Holzkonstruktionen verwendet werden. Jedoch unterliegen diese einer Fremdüberwachung durch eine vom Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannte Prüfstelle wie der BMF. Der statische Nachweis der Holzkonstruktion ist nach EN 1995-1-1 zusammen mit dem nationalen Anwendungsdokument zu führen, soweit in der Zulassung nichts anderes vorgeschrieben wurde. Ihren Ursprung hat die Schwalbenschwanzverbindung eigentlich im Schreinerhandwerk und der Name leitet sich aus der Form der Verbindung ab, welche einem Schwalbenschwanz ähnelt. Doch auch im Holzbau gewinnt die Technik zunehmend an Bedeutung. „Wir von der BMF freuen uns über die bauaufsichtliche Anerkennung durch das DIBt und möchten den Holzbauunternehmen auch in Zukunft viele Möglichkeiten im Bereich Fremdüberwachung und Verbraucherschutz bieten“, so Wagner. BMF/RS

Bild: Schwalbenschwanzverbindung für den Holzbau. Foto: BMF/WEINMANN Holzbausystemtechnik

Über die BMF: Die BMF ist vom RAL als Gütegemeinschaft anerkannt und somit berechtigt, diverse RAL Gütezeichen zu führen. Sie verleiht die Gütezeichen „Holzhausbau“ (RAL GZ 422), „Stahlsystembauweise“ (RAL GZ 613) und „Mobile Raumsysteme“ (RAL GZ 619). Außerdem übernimmt die BMF die Überwachungen für die Gütegemeinschaft Fertigkeller, die daraufhin das gleichnamige Gütezeichen (RAL GZ 518) verleiht. Als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach LBO und BauPVO führt die BMF Fremdüberwachungen auf nationaler und europäischer Ebene durch. Zertifiziert werden die Bauprodukte Holztafelelemente, Nagelplattenbinder, Bauholz und Bausätze für Gebäude aus Holz.

Mehr Informationen: Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V.
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