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Verband Fenster + Fassade:

KfW bietet neue Förderungen in Höhe von 30 Mio. Euro für die Einbruchsprävention an



20.11.2015

Weitere Infos:
Dietrich Stoverock
d.stoverock@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Achim Hannott
a.hannott@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

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Frankfurt. Die KfW-Bank hat ihr Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ erweitert. Ab sofort bietet sie privaten Haus- und Wohnungseigentümern sowie Mietern lukrative Zuschüsse zur Sicherung gegen Haus- und Wohnungseinbrüche an. „Gefördert werden unter anderem der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungseingangstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und der Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden – angesichts der stetig steigenden Einbruchskriminalität ein gutes und richtiges Signal der Bundesregierung“, erklärt Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF). Das Bundesbauministerium stellt für die Erweiterung des Programms von 2015 bis 2017 jährlich jeweils 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus können private Eigentümer und Mieter von höheren Zuschüssen profitieren, wenn sie in einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung investieren oder den Standard „Altersgerechtes Haus“ durch Umbaumaßnahmen erreichen. „Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar“, so Tschorn.

Weitere Änderungen ab dem 1. April 2016
Der Neueinbau von Fenstern mit der Sicherheitsklassifizierung RC2 wird aktuell nur über die Programme zur Energieeffizienz mitgefördert, was allerdings die Einhaltung vorgegebener Uw-Werte von maximal 0,95 W/m2K nach sich zieht. „Auf unseren Einspruch hin wird aber ab dem 1. April 2016 das KfW-Programm für einbruchhemmende Fenster als Einzelmaßnahme mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m2K im Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ gefördert“, erklärt Tschorn. Für den Neubau sei das neue Programm zum Einbruchschutz nicht vorgesehen. „Elemente mit einbruchhemmenden Ausstattungen können aber in allen Förderprogrammen für KfW-Effizienzhäuser mitgefördert werden“, ergänzt Tschorn. Vorrang habe bei diesen Programmen allerdings die Anforderung an die Energieeffizienz.

So funktioniert die Berechnung der Zuschüsse zum Einbruchschutz
Die Höhe der Zuschüsse liegt einheitlich bei 10 Prozent der Investitionssumme. Wer also seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro. „Die Investitionskosten müssen daher bei einer Förderung von 10 Prozent mindestens 2.000 Euro betragen“, erklärt der VFF-Geschäftsführer. Bezuschusst werden dabei Investitionskosten von maximal 15.000 Euro. „Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks“, so Tschorn. VFF/DS

Expertenrat: „Der Antrag auf Gewährung der Zuschüsse muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW-Bank gestellt werden. Bereits begonnene oder schon abgeschlossene Vorhaben sowie Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerblich genutzte Flächen werden nicht gefördert. Anträge können seit dem 19. November 2015 bei der KfW-Bank eingereicht werden.“

Bild: Ulrich Tschorn

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Kurzfilme zum Thema Einbruchschutz bei Fenstern und Türen:
- https://www.youtube.com/watch?v=6Vvw1jTU_rY
- https://www.youtube.com/watch?v=u8Mp1Z4hEwQ


Weitere Informationen zum Thema Einbruchschutz bei Fenstern und Türen:
- http://www.fensterratgeber.de/Sicherheit-und-Einbruchhemmung.49.0.html
- https://www.ift-rosenheim.de/sicherheit-einbruchschutz


Pressekontakte:

Verband Fenster + Fassade
Tel.: 069 / 95 50 54 – 0, Fax: 069 / 95 50 54 – 11, E-Mail: pr@window.de

Weitere Infos:
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d.stoverock@holzindustrie.de

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