„Eulabel.de“ erleichtert Kennzeichnung des Energieverbrauchs elektrischer Lampen und Leuchten
HDH/VDM-Branchenvereinbarung18.02.2014
Bad Honnef. Am 1. September 2013 ist die Delegierte Verordnung 874/2012 der EU zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen in Kraft getreten. Für Leuchten fällt der Startschuss am 1. März 2014. Die Verordnung dient der Information des Endkunden, welcher Effizienzklasse eine Lampe bzw. Leuchte angehört. „Von dieser Regelung betroffen sind auch die in einem Möbelstück verbauten Leuchtmittel, die jetzt aufwendig gekennzeichnet werden müssen“, erklärt Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie (VDM) und ergänzt: „Für Mitglieder unserer Fach- und Regionalverbände bietet sich als mögliche Vereinfachung dieser Kennzeichnungspflicht eine Branchenvereinbarung mit dem Dienstleister ‚Eulabel.de‘ an. Damit können dem Handel passende Leuchten-Etiketten zur Verfügung gestellt werden.“
Unter Koordination von HDH und VDM ist bereits frühzeitig in einer Arbeitsgruppe – bestehend aus Möbelherstellern, Möbelhandel, Verbänden und Prüfinstituten – ein Leitfaden mit dem Titel „Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten für die Möbel- und Küchenbranche“ erarbeitet worden. Er soll die Möbelbranche unterstützen, die mit Hochdruck an der Umsetzung der Verordnung arbeitet. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die daraus resultierende Etikettierungsverpflichtung dar. Einige Unternehmen bevorzugen eine eigene Lösung. Andere suchen Unterstützung, wie bei einem Erfahrungsaustausch in der FertighausWelt Wuppertal deutlich wurde. Hilfe bietet die webbasierte Lösung ‚Eulabel.de‘, die dem verordnungskonformen Erstellen und Drucken von Etiketten dient, die heruntergeladen oder per Mail verschickt werden können. Händler haben außerdem über einen kostenlosen Zugang zum Portal
www.eulabel.de die Möglichkeit, Etiketten aller beteiligten Hersteller in ihrer Sprache auszudrucken. Davon profitiert sowohl der Möbelhersteller als auch der Möbelhandel. „Doch egal, ob sich die betroffenen Möbelhersteller nun für diese oder ihre eigene Lösung entscheiden: Wichtig ist in jedem Fall, dass alle ab dem 1. März 2014 in Verkehr gebrachten Produkte verordnungskonform gekennzeichnet sind“, bekräftigt Klaas abschließend.
Weitere Informationen unter
www.eulabel.de.