Wiederherstellungsverordnung: AGR fordert Kurskorrektur bei der nationalen Umsetzung
Die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) darf aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) nicht zu weiteren Einschränkungen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und damit der Rohstoffversorgung der Holzindustrie führen.
In einem neuen Positionspapier warnt die AGR davor, dass zusätzliche Flächenbindungen und Bewirtschaftungsauflagen das ohnehin begrenzte Holzaufkommen weiter reduzieren und die Versorgungssicherheit sowie Investitionen in die klimafreundliche Holzverwendung gefährden könnten.
Die AGR verweist darauf, dass wissenschaftliche Erkenntnisse der Bundeswaldinventur 2022 sowie weiterer aktueller Studien zeigen, dass sich Biodiversität und Strukturvielfalt in den aktiv bewirtschafteten Wäldern Deutschlands positiv entwickeln. Statt statischer Referenzbilder fordert die AGR deshalb eine klimadynamische Bewertung von Waldökosystemen sowie die Anerkennung nachhaltiger Waldbewirtschaftung als Beitrag zur Erreichung der Naturschutzziele.
Für die Umsetzung des Nationalen Wiederherstellungsplans fordert die AGR insbesondere, keine zusätzlichen Nutzungseinschränkungen über bestehende Natura-2000-Vorgaben hinaus einzuführen, die Folgen für die Holzversorgung und die regionale Wertschöpfung umfassend zu berücksichtigen sowie die holzwirtschaftlichen Verbände eng in den weiteren Prozess einzubinden. Langfristig spricht sich die AGR zudem für eine grundlegende Überarbeitung der Wiederherstellungsverordnung auf EU-Ebene aus.
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