Vergabebeschleunigungsgesetz benachteiligt modularen Holzbau
Das Vergabebeschleunigungsgesetz greift aus Sicht des HDH an einem zentralen Punkt zu kurz: Es fehlt die notwendige Flexibilität bei der Losvergabe. Damit benachteiligt das Gesetz ausgerechnet den seriellen und modularen Holzbau.
Zwar hält das Vergabebeschleunigungsgesetz am Grundsatz der losweisen Vergabe fest, um den Mittelstand zu stärken. Dieses Ziel ist grundsätzlich richtig und wird auch vom HDH unterstützt. Problematisch ist jedoch, dass der Gesetzgeber keine ausreichende Flexibilisierung für serielle und modulare Bauweisen vorgesehen hat.
Gerade hier entsteht ein Zielkonflikt, der im Gesetz nicht aufgelöst wird:
Die klassische Aufteilung in Fachlose begünstigt gewerkeweise Ausschreibungen, während serielle und modulare Baukonzepte – wie sie in der Holzindustrie weit verbreitet sind – auf integrierte, gewerkeübergreifende Lösungenangewiesen sind. Wenn öffentliche Aufträge weiterhin primär in kleinteilige Fachlose zerlegt werden, werden Anbieter solcher innovativen Bauweisen strukturell benachteiligt.
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