Vorgefertigtes Bauen braucht flexiblere Losvergabe
Die Europäische Kommission will mit dem „Housing Simplification Package“ Hemmnisse für schnelleres und bezahlbareres Bauen abbauen und hat dazu bis 30.09.2026 Stellungnahmen eingeholt. Der HDH hat sich beteiligt und auf ein Problem hingewiesen, das insbesondere den seriellen und modularen Holzbau betrifft: Werden technisch eng verzahnte Leistungen getrennt nach Gewerken vergeben, gehen wesentliche Vorteile der Vorfertigung verloren. Planung, industrielle Vorfertigung und Montage bilden bei modernen Holzbausystemen häufig einen zusammenhängenden Prozess. Eine starre Trennung schafft zusätzliche Schnittstellen, macht Umplanungen erforderlich und kostet Zeit und Geld. Zugleich sind die Anbieter integrierter Holzbausysteme vielfach selbst mittelständische Unternehmen, die tatsächlich trennbare Gewerke an regionale und lokale Betriebe weitervergeben.
Gebündelte Vergabe zusammenhängender Gewerke
Neben der Aufteilung in Fachlose und der Gesamtvergabe an einen Generalunternehmer sollte die gebündelte Vergabe technisch, wirtschaftlich oder zeitlich zusammenhängender Gewerke ausdrücklich anerkannt werden. Öffentliche Auftraggeber brauchen dafür einen rechtssicheren und praxistauglichen Rahmen. Auch die frühzeitige gemeinsame Vergabe eng verzahnter Planungs- und Ausführungsleistungen muss möglich sein, wenn serielle und vorgefertigte Bausysteme dies technisch erfordern.
Der HDH wird das Thema bei der Weiterentwicklung des europäischen Vergaberechts begleiten und gegenüber Bund und Ländern bei der Anwendung des Losgrundsatzes nach § 97a GWB weiter adressieren. Ziel ist, dass die Vorteile serieller, modularer und systemischer Bauweisen nicht an starren Vergabestrukturen scheitern und der Holzbau sein Potenzial für schnelleres, kosteneffizienteres und klimafreundlicheres Bauen ausschöpfen kann.
Pressekontakt
Pressekontakt:
