Rentenreform: HDH warnt vor faktischer Betriebsrentenpflicht
Mit ihren 33 Empfehlungen hat die Rentenkommission einen umfassenden Vorschlag für die Zukunft der Altersvorsorge vorgelegt. Ziel ist es, das Rentensystem angesichts des demografischen Wandels langfristig finanzierbar zu machen. Der HDH unterstützt zahlreiche Reformansätze, sieht jedoch bei zentralen Punkten erheblichen Handlungsbedarf aus Sicht der Unternehmen.
Positiv ist insbesondere der stärkere Ausbau kapitalgedeckter Altersvorsorge, die Modernisierung der betrieblichen Altersversorgung sowie der geplante Bürokratieabbau. Auch digitale Informationsangebote und eine stärkere Finanzbildung können dazu beitragen, die Eigenverantwortung der Beschäftigten zu stärken und das Alterssicherungssystem langfristig stabiler aufzustellen.
HDH: Keine verpflichtende Betriebsrente durch die Hintertür
Kritisch ist allerdings, dass die Empfehlungen faktisch auf eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung hinauslaufen könnten. Eine solche Entwicklung würde die unternehmerische Gestaltungsfreiheit erheblich einschränken.
Besonders problematisch ist außerdem, dass bestehende freiwillige Arbeitgeberleistungen künftig nicht auf neue Verpflichtungen angerechnet werden sollen. Gerade diese Anrechnungsmöglichkeit ist notwendig, um bewährte Versorgungssysteme zu erhalten und zusätzliche finanzielle Belastungen der Unternehmen zu vermeiden. Hier sind klare Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren notwendig.
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