PPWR: Vier Wochen nach Inkrafttreten greift der Protest um sich
Seit dem 12. August gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). DIHK, Handelsverband und selbst die zuständige EU-Kommissarin sind sich einig, dass die Umsetzung zu bürokratisch geraten ist, nur der Rat der EU bremst bislang.
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – und sorgt seither für Dauerkritik aus der Wirtschaft. Der DIHK fordert in einer Stellungnahme vom 10. September ein zentrales europäisches Registrierungssystem nach dem Once-only-Prinzip sowie deutlich weniger Meldetiefe: Die vorgesehene Aufschlüsselung nach Hauptmaterial, Materialanteilen und Einzelkomponenten führe zu einer „erheblichen zusätzlichen Daten- und Prüfkomplexität“. Die bislang vorgesehene Zehn-Tonnen-Schwelle reduziere zudem nur den Meldeumfang, befreie kleinere Betriebe aber nicht von Registrierung und Berichterstattung.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht einen Schritt weiter und fordert eine Schonfrist bis zum 1. Januar 2028, während der auf Bußgelder, Vertriebsverbote und Rücknahmen verzichtet werden soll. Begründung: Zentrale technische Konkretisierungen, Bewertungsmethoden und Leitlinien lägen auch Wochen nach Inkrafttreten noch nicht vollständig vor. Wie berechtigt dieser Einwand ist, zeigt ein Detail aus dem Verfahren: Schon am 16. Juli hatten Frankreich und Schweden Einwände gegen die harmonisierte Prüfmethodik für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen erhoben; die Kommission arbeitet weiter daran. Selbst zentrale Prüfverfahren, die seit dem 12. August eigentlich gelten, sind also noch nicht abschließend geklärt.
Bemerkenswert: Selbst die zuständige EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, hat sich bereits im August für eine Vereinfachung ausgesprochen – konkret für den Verzicht auf die Pflicht, in jedem EU-Zielland einen Bevollmächtigten zu benennen. Sie äußerte die Hoffnung, dass Parlament und Mitgliedstaaten „die vorgeschlagene Änderung ohne weitere Verzögerung gutheißen“. Der Rat der EU hat die Beratungen darüber im Sommer 2026 jedoch nicht fortgeführt, nachdem mehrere Mitgliedstaaten vor Vollzugslücken und Wettbewerbsverzerrungen gewarnt hatten. Die Bundesregierung brachte am 7. September einen enger gefassten Kompromissvorschlag ein: Händler unterhalb der Zehn-Tonnen-Schwelle sollen von der Bevollmächtigtenpflicht ausgenommen werden.
Betroffen ist dabei nicht nur die Kunststoffverpackung: Auch bei Holzverpackungen sorgt die PPWR für Konflikte – etwa um die geplante Mindestumlaufzahl für Mehrwegverpackungen, gegen die der europäische Holzpalettenverband FEFPEB gerade deutlich Position bezieht.
Für die Kunststoffe verarbeitende Industrie wie für die Holzpackmittelbranche ist die PPWR damit doppelt relevant – als Herstellerin von Verpackungen und als Anwenderin für den Versand eigener Produkte. Auch der HDH setzt sich für eine praxistaugliche Vereinfachung der Verordnung ein.
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