Neues ETA-Format: Bedeutung für die Holzindustrie
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/387 legt die Europäische Kommission das verbindliche Format der Europäischen Technischen Bewertung (ETB; engl. ETA) nach der Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 fest. Die Verordnung wurde am 24. Februar 2026 veröffentlicht und gilt zwanzig Tage später unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Hersteller innovativer Holzbauprodukte ist dies von unmittelbarer Relevanz, da das neue Format sowohl Chancen als auch zusätzlichen Anpassungsdruck bringt.
1. Klare und verbindliche Struktur der ETB
Künftig ist die ETB in einen allgemeinen und einen spezifischen Teil gegliedert. Für Holzprodukte mit komplexen Systemlösungen oder nicht harmonisierten Bauarten bedeutet dies mehr Transparenz und Vergleichbarkeit im Binnenmarkt.
· Der allgemeine Teil umfasst Identifizierungs- und Verwaltungsangaben wie ETB-Code, Version, Hersteller und technische Bewertungsstelle.
· Der spezifische Teil enthält die technische Beschreibung des Produkts, die vorgesehenen Verwendungszwecke, die Ergebnisse der Leistungsbewertung sowie Angaben zum anzuwendenden Bewertungs- und Überprüfungssystem.
Gleichzeitig wächst jedoch der formale Dokumentationsaufwand. Für mittelständisch geprägte Holzunternehmen bedeutet dies zusätzliche Anforderungen an interne Prozesse, Qualitätssicherung und Abstimmung mit technischen Bewertungsstellen. Die Frage bleibt, ob der Mehrwert der formalen Vereinheitlichung in jedem Fall im Verhältnis zum Aufwand steht.
2. Verpflichtende Digitalisierung und maschinenlesbare Formate
Die ETB muss künftig auch maschinenlesbar bereitgestellt werden, einschließlich strukturierter Datenformate, Permalink und digitaler Signatur. Das ist ein Schritt in Richtung interoperabler Datenräume und BIM-Integration. Für viele Unternehmen bedeutet es jedoch Investitionen in IT-Strukturen, Datenmanagement und gegebenenfalls externe Beratung. Gerade kleinere Hersteller innovativer Holzbauprodukte könnten hier unverhältnismäßig belastet werden.
3. Systematische Einbindung von Umweltmerkmalen
Im spezifischen Teil sind auch die Ergebnisse der Leistungsbewertung in Bezug auf vorab festgelegte wesentliche Umweltmerkmale anzugeben. Die Leistungsangaben müssen strukturiert erfolgen, mit klarer Bezugnahme auf Bewertungsmethoden und physikalischen Größen im SI-System. Für die Holzindustrie eröffnet dies die Chance, ökologische Vorteile von systematisch und regulatorisch anschlussfähig darzustellen. Allerdings erhöht die verpflichtende, stark strukturierte Darstellung von Leistungswerten inklusive SI-System, Bewertungsmethoden und Klassifizierungen die Komplexität weiter. Entscheidend wird sein, wie praktikabel die Bewertungsmaßstäbe ausgestaltet werden und ob sie materialneutral und innovationsfreundlich bleiben.
4. Schutz vertraulicher technischer Informationen
Hersteller können kennzeichnen, welche Teile der Produktbeschreibung vertraulich sind. Diese werden in separaten Anhängen geführt und nicht öffentlich verbreitet. Gerade bei innovativen Holzbausystemen, Verbindungstechniken oder proprietären Produktrezepturen ist dies von erheblicher praktischer Bedeutung. In der Praxis wird entscheidend sein, wie Bewertungsstellen und Behörden mit sensiblen Informationen umgehen und wie klar die Abgrenzung zwischen veröffentlichungspflichtigen und vertraulichen Daten erfolgt.
Fazit
Das neue ETB-Format steht exemplarisch für die Richtung der europäischen Bauproduktregulierung: mehr Struktur, mehr Digitalisierung, mehr Umweltbezug – aber auch mehr formale Anforderungen. Für die Holzindustrie kann dies eine Chance sein, ihre Nachhaltigkeitsvorteile systematisch sichtbar zu machen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass zusätzliche bürokratische Hürden gerade innovationsstarke, mittelständische Unternehmen stärker belasten als große Konzerne. Entscheidend wird sein, dass Umsetzung und Anwendung verhältnismäßig, praxistauglich und innovationsfreundlich erfolgen.
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