90 Prozent der Vorschriften weg: So vorbildlich ist NRWs Bauordnung
Weniger Vorschriften und schnellere Genehmigungen: Nordrhein-Westfalen hat seine Landesbauordnung zum 1. September mit dem „BauCode NRW“ grundlegend vereinfacht. Damit setzt das Land langjährige Forderungen der Experten um. Ein vorbildlicher Schritt. Damit daraus echte Rechtssicherheit wird, muss der Bund nachziehen: Zivilrechtlich bleiben Bauunternehmen weiterhin zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet, im Streitfall zählen also weiter die alten Maßstäbe. Ähnlich wie beim Gebäudetyp E kann nur eine Anpassung des Werkvertragsrechts im BGB diese Lücke schließen.
„Weniger Vorschriften und schnellere Genehmigungen: Nordrhein-Westfalen hat seine Landesbauordnung zum 1. September mit dem „BauCode NRW“ grundlegend vereinfacht. Damit setzt das Land langjährige Forderungen der Experten um – ein mutiger und vorbildlicher Schritt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist der Abbau technischer Vorschriften. Rund 90 Prozent der bislang bauordnungsrechtlich zu beachtenden DIN-Vorschriften entfallen. Die Berücksichtigung der sogenannten anerkannten Regeln der Technik wird auf die Beachtung von Sicherheitsvorschriften begrenzt. So bleiben von den etwa 4.000 Baunormen künftig nur noch rund zehn Prozent verpflichtend.
Weg mit Papier-Antrag
Der digitale Bauantrag wird zum Standard, die bisher noch teilweise erforderliche Schriftform entfällt. Gleichzeitig schafft Nordrhein-Westfalen die doppelte Gebäudeeinmessung ab. Bereits digital erhobene Gebäudedaten sollen künftig weiterverwendet werden können. Nach Schätzungen können dadurch die Vermessungskosten um rund 20 Prozent sinken.
Genehmigungsfiktion soll Verfahren beschleunigen
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung der Genehmigungsfiktion für Bauanträge, die seit dem 1. September gestellt werden. Entscheidet die zuständige Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über einen Antrag, kann die Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen als erteilt gelten. Damit steigt der Druck auf die Behörden, Bauanträge zügig zu bearbeiten.
Bauen im Bestand wird einfacher
Auch beim Bauen im Bestand ändert sich vieles. Die Umnutzung ehemaliger Bürogebäude oderleerstehender Ladenlokale zu Wohnraum sowie die Aufstockung bestehender Gebäude werden vereinfacht. Anforderungen an bestehende Bauteile und Nachweispflichten werden reduziert. Für den Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnraum einschließlich der Errichtung von Dachgauben ist künftig keine Baugenehmigung mehr erforderlich.
Haftungsfrage bleibt beim Bund
So mutig der Schritt ist: Er löst nicht alle Probleme. Die Vereinfachung wirkt nur im öffentlichen Bauordnungsrecht. Zivilrechtlich bleiben Architekten und bauausführende Unternehmen weiterhin zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet – im Streitfall um Baumängel können Gerichte also trotz gelockerter Landesbauordnung wieder auf die alten Maßstäbe zurückgreifen. Am Ende trägt damit weiterhin das bauausführende Unternehmen das Haftungsrisiko. Ähnlich liegt der Fall beim Gebäudetyp E: Auch dort kann nur eine Anpassung des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch auf Bundesebene echte Rechtssicherheit schaffen. NRW zeigt, dass die Länder ihren Teil leisten können – jetzt ist der Bund gefordert, das zivilrechtliche Gegenstück nachzuliefern.
Andere Bundesländer sollten dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen und ihre Landesbauordnungen konsequent auf Vereinfachungspotenziale überprüfen. Der Bund sollte parallel die zivilrechtliche Flankierung liefern, damit aus schnelleren Verfahren auch tatsächlich mehr Rechtssicherheit für die Bauwirtschaft wird. Wer serielles und modulares Bauen stärken und die Produktivität der Bauwirtschaft erhöhen will, sollte diesen Weg konsequent weitergehen.“
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