Holzindustrie kritisiert Tariftreuegesetz als verfassungswidrig
Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HDH) bewertet das vom Bundesrat verabschiedete Bundestariftreuegesetz als verfassungswidrig. Es führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten tarifgebundener Unternehmen.
HDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge erklärt: „Das Tariftreuegesetz greift massiv in die vom Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit ein und stellt tarifgebundene Unternehmen nicht besser, sondern im Zweifel sogar schlechter als nicht gebundene Wettbewerber. Damit wird das Gegenteil dessen erreicht, was politisch beabsichtigt ist.“
Die Regelungen des Gesetzes führen dazu, dass Unternehmen, die bereits tarifgebunden sind, benachteiligt werden können, wenn sie nicht dem jeweils vom Bundesarbeitsministerium vorgegebenen Tarifvertrag folgen. Dadurch drohten erhebliche Eingriffe in bestehende Tarifstrukturen sowie zusätzliche bürokratische Belastungen.
Hintergrund:
Der Bundesrat verabschiedete das Tariftreuegesetz in seiner heutigen Sitzung trotz umfangreicher Kritik von Wirtschaft und Experten. Ziel der Regelung ist es, öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen zu vergeben, die an einen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegten Tarif gebunden sind.
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