Holzindustrie: Bundestariftreuegesetz bleibt verfassungswidrig
Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) bewertet Bundestariftreuegesetz als verfassungswidrig. Obwohl der Deutsche Bundestag nach dem ersten Entwurf Änderungen am Gesetzestext vorgenommen hat, bleibt der Kern des Gesetzes unverändert. Bei öffentlichen Aufträgen soll ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmter Tarifvertrag maßgeblich sein.
HDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge erklärt: “Der Staat greift tief in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie ein und verdrängt andere rechtmäßig zustande gekommene Tarifverträge. Damit werden die negative Koalitionsfreiheit und der Gleichheitsgrundsatz verletzt.“
Aktuelle Studien zu Tariftreueregelungen in den Bundesländern zeigen zudem, dass diese nicht zu einer höheren Tarifbindung geführt haben. Trotz der Verpflichtung zur Anwendung bestimmter Tarifverträge ist die Tarifbindung dort weiter gesunken. Die vergaberechtliche Erzwingung tariflicher Standards erweist sich damit als ungeeignetes Instrument zur nachhaltigen Stabilisierung des Tarifvertragssystems.
„Das Bundestariftreuegesetz verfolgt Ziele, die nachweislich auf diesem Wege nicht erreicht werden können. Der HDH appelliert daher an den Bundesrat, das Gesetz kritisch zu prüfen und die verfassungs- sowie ordnungspolitischen Bedenken ernst zu nehmen“, schließt Ohnesorge.
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