HDH zum Vergabebeschleungigungsgesetz: „Wohnungsnot wird zementiert“
Berlin, 08. Mai 2026 – Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) kritisiert das heute vom Bundesrat beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz: Weil die Losvergabe nicht flexibilisiert wird, werden Anbieter serieller und modularer Baukonzepte im öffentlichen Auftragswesen weiterhin strukturell benachteiligt.
„Dieses Gesetz wird wieder geöffnet werden müssen, weil es die Realität des modernen Bauens ignoriert“, sagt HDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge. Die Entscheidung ist eine vertane Chance für den Wohnungsbau, für die Kostensenkung und für die Linderung der Wohnungsnot.“
Zwar ist serielles Bauen auch mit dem geltenden Vergaberecht grundsätzlich möglich, doch müssen ausschreibende Stellen jede Abweichung vom Primat der Losvergabe gesondert und rechtssicher begründen. In der Praxis scheuen viele öffentliche Auftraggeber diesen Aufwand und das rechtliche Risiko. Die Folge: Sie weichen auf konventionelle Vergaben aus.
Mittelstand wird geschwächt
„Das Prinzip der losweisen Vergabe soll den Mittelstand schützen, indem öffentliche Aufträge in einzelne Fachlose aufgeteilt werden. Damit sollen auch kleinere Unternehmen zum Zuge kommen. Ein legitimes Ziel. Doch im Fall des seriellen Bauens verkehrt sich dieses Argument ins Gegenteil: Die Unternehmen, die modulare und serielle Holzbaukonzepte anbieten, sind selbst überwiegend mittelständisch geprägt. Sie werden durch die starre Losvergabe nicht geschützt, sondern ausgebremst“, so Ohnesorge weiter.
Politik ignoriert eigene Beschlüsse
Besonders bitter: Die Politik hat die Weichen eigentlich längst anders gestellt. Sowohl die Empfehlungen aus dem Runden Tisch „Serielles, modulares und systemisches Bauen“ – einem breit angelegten Dialogverfahren der Bundesstiftung Bauakademie im Auftrag des Bauministeriums und Teil des Bündnisses bezahlbares Wohnen, an dem alle relevanten Akteure der Bauwirtschaft beteiligt waren – als auch die Bauministerkonferenz der Länder hatten ausdrücklich gefordert, vergaberechtliche Hürden für das serielle Bauen und Sanieren abzubauen. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats werden diese Zielsetzungen faktisch konterkariert.
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