Gesetzesvorhaben zur „Natürlichen Infrastruktur“: Neue Vorgaben mit Folgen für die Holzversorgung
Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der „Natürlichen Infrastruktur“ treibt das Bundesumweltministerium einen weiteren naturschutzpolitischen Ansatz voran, der Auswirkungen auf die Bewirtschaftung von Waldflächen haben könnte. Für Unternehmen der Holzindustrie lohnt es sich, das Vorhaben aufmerksam zu verfolgen.
Kern des Entwurfs ist die Einführung des Begriffs der „Natürlichen Infrastruktur“. Hierunter sollen künftig unter anderem Nationalparke, Natura-2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate, Moore und weitere naturschutzfachlich bedeutsame Flächen zusammengefasst werden. Gleichzeitig sieht der Entwurf eine Erhöhung des Flächenziels für den Biotopverbund von zehn auf 15 Prozent der Fläche jedes Bundeslandes bis Ende 2030 sowie einen um 20 Prozent höheren Kompensationsbedarf bei Eingriffen in diese Flächen vor. Das zeitliche Ultimatum für die Bereitstellung der Vernetzungsflächen stellt hier ein Novum dar.
Aus Sicht der AGR drohen dadurch weitere Einschränkungen der aktiven Waldbewirtschaftung und damit eine zusätzliche Verknappung des heimischen Rohstoffangebots. Kritisch bewertet wird insbesondere die geplante Ausweitung der Vernetzungsflächen, für die im Gesetzentwurf keine fachliche Begründung geliefert wird. Gleichzeitig steht das Vorhaben nach Auffassung der AGR im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Eine Verbändeanhörung wird kurzfristig erwartet, anschließend könnte sich bereits der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben befassen. Die AGR wird den Gesetzgebungsprozess eng begleiten und sich für die Belange der rohstoffverarbeitenden Holzindustrie einsetzen.
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