Bayern streicht Bauartgenehmigungen im Holzbau – jetzt müssen die anderen Länder nachziehen
Bayern treibt den Bürokratieabbau im Holzbau weiter voran. Mit einem neuen Rundschreiben zur Holzbaurichtlinie (HolzBauRL) und dem Entwurf des Bayerischen Bauturbo-Gesetzes, das die Bayerische Bauordnung (BayBO) ändert, schafft der Freistaat zusätzliche Erleichterungen. Der HDH hat den Gesetzgebungsprozess eng begleitet und sich mit eigenen Vorschlägen für weitere Vereinfachungen eingebracht.
Kern der Neuerung in der neuen HolzBauRL ist der Verzicht auf Bauartgenehmigungen in weiteren Anwendungsfällen. Künftig genügt in Bayern in vielen Fällen der Nachweis nach der Holzbaurichtlinie. Zusätzliche Bauartgenehmigungen entfallen, auch dann, wenn ein Gebäude außerhalb des ursprünglichen Anwendungsbereichs der Richtlinie liegt. Das verkürzt Genehmigungsverfahren.
Auch der Entwurf des Bayerischen Bauturbo-Gesetzes enthält zahlreiche Maßnahmen, die der HDH ausdrücklich begrüßt: Erleichterungen für Umbauten, Dachgeschossausbauten und Aufstockungen, vereinfachte Brandschutzanforderungen im Gebäudebestand sowie eine Ausweitung der Genehmigungsfiktion. Die Holzbranche hat sich hierzu mit einer eigenen Stellungnahme in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und schlägt darin weitere Verbesserungen vor unter anderem bei den Anforderungen an Brandwände, Laubengänge und Aufstockungen sowie mehr Rechtssicherheit für innovative Holzbaulösungen.
Für den HDH ist klar: Diese Erfahrungen dürfen nicht auf Bayern beschränkt bleiben. Der Verband setzt sich dafür ein, dass sie in die Beratungen der Bauministerkonferenz einfließen, die Muster-Holzbaurichtlinie weiterentwickelt und die Landesbauordnungen bundesweit stärker über die Musterbauordnung harmonisiert werden.
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