GModG: Neubauten müssen künftig ihre Klimabilanz über den gesamten Lebenszyklus offenlegen
Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HDH) begrüßt, dass der Bundestag mit dem am 10. Juli 2026 beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Lebenszyklusbetrachtung im Baurecht verankert hat – mit einer wichtigen Einschränkung, die in der öffentlichen Debatte oft untergeht.
Mit der neuen Bilanzierungspflicht wird künftig nicht mehr nur der Energieverbrauch im Betrieb bewertet, sondern erstmals die gesamte Klimawirkung eines Gebäudes – von der Herstellung der Baustoffe über den Bau bis hin zur Nutzung und zum Rückbau. Konkret bedeutet das: Ab 2028 müssen Neubauten über 1.000 m² Nutzfläche, ab 2030 alle Neubauten ihre Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen nach der neuen DIN SPEC 91606 berechnen und im Energieausweis offenlegen.
Verbindliche Grenzwerte für diese Bilanz enthält das GModG in der jetzt beschlossenen Fassung noch nicht. Diese sollen im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie erst in einem zweiten Schritt folgen: Deutschland muss bis Anfang 2027 einen nationalen Fahrplan für verbindliche Grenzwerte vorlegen, die ab 2030 greifen sollen.
Für den HDH ist genau das der entscheidende Punkt: „Mit der Offenlegungspflicht ist die methodische Grundlage geschaffen, um klimafreundliche Bauweisen künftig sachgerecht zu bewerten. Jetzt kommt es darauf an, dass bei der Ausgestaltung der kommenden Grenzwerte die CO2-Speicherleistung von Holz und anderen nachwachsenden Baustoffen korrekt eingepreist wird. Holz als nachwachsender Baustoff und das serielle sowie modulare Bauen können ihre Klimavorteile damit künftig deutlich besser nachweisen – vorausgesetzt, die Methodik wird jetzt richtig aufgesetzt“, betont HDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge.
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