Holzindustrie: „Die EUDR muss Teil der Bürokratieabbau-Initiative werden“
Berlin, 06.02.2025. Die geplante Omnibus-Initiative der EU-Kommission zum Bürokratieabbau ist zu begrüßen. Trotzdem gilt: Wer Bürokratie abbauen will, muss bei der EUDR-Richtlinie anfangen, erklärt der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH).
HDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge, kommentiert die Omnibus-Initiative der EU-Kommission wie folgt: „Die EU-Omnibus-Initiative zum Bürokratieabbau ist zu begrüßen. Entscheidend ist aber, dass es sich dabei nicht um ein bloßes Feigenblatt handelt – es muss ein echter Bürokratieabbau stattfinden.“
Zudem darf die Entlastung nicht nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betreffen, sondern muss für alle Unternehmen gelten. Denn die Erfahrung zeigt: Große, marktbeherrschende Unternehmen übertragen Berichtspflichten häufig auf kleinere Zulieferer. Dadurch droht eine Mehrbelastung für kleinere Betriebe oder sogar ihr Ausschluss als Lieferanten.
Außerdem fehlt bisher einer der wichtigsten Verordnungen für die Holzindustrie in der Omnibus-Initiative: die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Der HDH fordert daher, auch die EUDR in die Reform einzubeziehen. Dabei sollte gelten: Die umfangreichen Berichtspflichten der EUDR dürfen ausschließlich für aus Drittländern in die EU importierte Ware gelten. Ohnesorge stellt klar: „Länder mit nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft wie Deutschland müssen von diesen Pflichten ausgenommen werden.“
Hintergrund:
Die sogenannte „Omnibus“-Initiative der EU-Kommission soll zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau hinsichtlich Nachhaltigkeitsberichterstattung in einer Verordnung bündeln. Die Maßnahmen betreffen mehrere bestehende Verordnungen (daher der Name „omnibus“, lat.: alles betreffend). Ziel der Vereinfachungen sollen folgende Verordnungen sein: CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive; Europäische Lieferkettenrichtlinie) und die EU-Taxonomie.
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