Gebäudetyp E: HDH prüft Chancen und Risiken für die Branche
Einfachere Baustandards sollen die Kosten senken und den Wohnungsbau beleben. Das eröffnet auch Chancen für die Holzindustrie. Der HDH prüft den neuen Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E und stimmt seine Position mit den Mitgliedern ab. Im Mittelpunkt stehen die praktische Anwendung, die Folgen für Hersteller und klare Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den neuen Referentenentwurf Ende Oktober in Abstimmung mit dem Bauministerium vorgelegt. Länder und Verbände können bis zum 9. November Stellung nehmen. Diese Gelegenheit nutzen wir, um die Erfahrungen und Anforderungen unserer Branche in das Verfahren einzubringen.
Was sich beim Bauen ändern soll
Der Entwurf setzt beim privaten Bauvertragsrecht an. Er soll es erleichtern, einen sogenannten Basisstandard zu vereinbaren und damit von bestimmten Komfort- und Qualitätsstandards abzuweichen. Anforderungen an die Sicherheit, etwa an Standsicherheit und Brandschutz, bleiben unberührt.
Maßstab für den Basisstandard sollen die Technischen Baubestimmungen der Länder sein. Die Abweichung soll in Textform vereinbart werden können. Ziel ist es, einfachere Bauweisen rechtssicher zu ermöglichen und das Risiko späterer Streitigkeiten über solche Abweichungen zu verringern. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es beim bisherigen Recht.
Chancen für Holzbau und Ausbau
Wenn einfachere Anforderungen die Baukosten senken und zusätzliche Wohnungsbauvorhaben ermöglichen, kann davon auch die Nachfrage nach Holzbau- und Ausbauprodukten profitieren. Angemessene, vertraglich klar vereinbarte Anforderungen etwa beim Schallschutz können wirtschaftliche Holzbauweisen erleichtern. Die Gesetzesbegründung nennt zudem ausdrücklich die Möglichkeit, nachhaltige Baumaterialien und Bauweisen verstärkt einzusetzen.
Damit eröffnet der Entwurf Spielräume für die Branche. Ob daraus zusätzliche Aufträge entstehen, hängt wesentlich davon ab, wie praktikabel die neuen Regeln für Bauherren und Unternehmen sind.
Welche Punkte der HDH jetzt prüft
Für unsere Bewertung und die Abstimmung mit den Mitgliedern stehen insbesondere folgende Fragen im Mittelpunkt:
Praxistauglichkeit über Ländergrenzen hinweg: Grundlage bleiben die Technischen Baubestimmungen der Länder. Ein einheitlicher Bundesstandard entsteht damit nicht. Für überregional tätige Unternehmen stellt sich die Frage, inwieweit unterschiedliche Vorgaben die erhoffte Vereinfachung begrenzen.
Anwendung im Mietwohnungsbau: Das Mietrecht wird nach dem vorliegenden Entwurf nicht angepasst. Wie unter anderem der GdW kritisiert, könnte dies die Bereitschaft der Wohnungswirtschaft einschränken, den Basisstandard zu nutzen. Damit würde ein wichtiger Teil des möglichen Nachfrageimpulses ausbleiben.
Aufwand bei privaten Bauherren: Zusätzliche Pflichtangaben im Verbraucherbauvertrag, insbesondere zur Kostenersparnis, müssen praktikabel sein. Wir prüfen, welchen Aufwand sie für die Unternehmen verursachen und ob dieser die angestrebte Entlastung schmälert.
Folgen für Produkte und Qualitätsvereinbarungen: Wenn einfachere Standards breitere Anwendung finden, verändern sich auch die Anforderungen an Bauprodukte. Für Hersteller ist entscheidend, welche Eigenschaften künftig vereinbart werden und wie sich unterschiedliche Qualitätsniveaus eindeutig beschreiben lassen.
Verantwortlichkeiten in der Lieferkette: Ein reduzierter Standard im Bauvertrag muss auch im Zusammenspiel mit Herstellern und Lieferanten verlässlich berücksichtigt werden können. Der Entwurf lässt offen, welche Folgen solche Vereinbarungen für Ansprüche gegenüber Lieferanten haben. Hier sehen wir Klärungsbedarf.
Der HDH führt die Rückmeldungen seiner Mitglieder zusammen und bringt sie in die Stellungnahme ein. Dabei geht es darum, die Chancen einfacheren Bauens für unsere Branche nutzbar zu machen und offene Fragen bei der praktischen Umsetzung frühzeitig aufzuzeigen. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie im Newsletter.
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