Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur
Wir lehnen das Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur in der vorliegenden Form ab. In der Wirtschaftskrise ist eine Verschärfung des Naturschutzrechts das falsche Signal. Statt zusätzlicher bürokratischer und finanzieller Belastungen brauchen wir Entlastungen und schnellere Investitionen.
Besonders kritisch sehen wir die geplante Ausweitung des Biotopverbunds von 10 auf 15 Prozent der Landesfläche bis Ende 2030. Sie setzt die Länder unter erheblichen Druck, zusätzliche Naturschutzflächen bereitzustellen. Da darunter viele Waldflächen fallen dürften, kann dies das Holzaufkommen deutlich vermindern oder eine Bewirtschaftung ganz ausschließen.
Auch die neue Schutzkategorie nach § 20a BNatSchG-E, die höheren Kompensationsanforderungen und zusätzliche Verwaltungsvorschriften schaffen aus unserer Sicht unnötige Rechtsunsicherheit und erschweren wichtige Infrastrukturvorhaben. Wir plädieren deshalb für die Streichung der geplanten Änderungen des § 20 und des § 20a BNatSchG-E sowie dafür, die Änderung des § 54 unterbleiben zu lassen.
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