HDH-Stellungnahme zum EUDR-Durchführungsgesetz
Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung darf nicht zu unverhältnismäßiger Bürokratie führen. Zum Entwurf des Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte und zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes fordert der HDH einen praxisnahen, verhältnismäßigen und risikoadäquaten Vollzug. Die nachhaltige Holzindustrie darf nicht durch unrealistische Erfüllungsaufwände und überzogene Kontrollen belastet werden.
Wir halten die angesetzten Zeitaufwände für Unternehmen für deutlich zu niedrig und fordern eine realistische Neubewertung. Insbesondere müssen Recherche, Prüfung, interne Abstimmung und rechtssichere Übermittlung von Unterlagen berücksichtigt werden.
Die vorgesehenen Kontrollbefugnisse, einschließlich Betretungen außerhalb der Öffnungszeiten und möglicher Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung, bewerten wir als unverhältnismäßig. Wir fordern, diese Regelungen zu streichen.
Zudem muss die Aufbewahrungspflicht für digitale Sorgfaltserklärungen präzisiert werden. Es braucht klare Vorgaben, wie Unternehmen ihrer Pflicht nachkommen können, wenn die Erklärungen auf der EU-Plattform gespeichert werden.
Bei den Straf- und Bußgeldvorschriften setzen wir uns für eine risikoadäquate Anwendung ein. Kleinst- und Kleinprimärerzeuger dürfen nicht mit demselben Sanktionsinstrumentarium konfrontiert werden wie global agierende Marktteilnehmer.
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