Arbeitszeitreform: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf kein Tarifprivileg werden
Unternehmen und Beschäftigte brauchen mehr Spielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit. Betriebliche Auftragsspitzen, individuelle Lebensmodelle und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf lassen sich mit einer starren täglichen Höchstarbeitszeit immer weniger in Einklang bringen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Möglichkeit, von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen, muss deshalb unbedingt durchgesetzt werden. Arbeitsministerin Bärbel Bas jedoch will diese nur auf tarifgebundene Unternehmen anwenden. Das ist ein Irrweg.
Nach einer bekannt gewordenen Arbeitsfassung des Bundesarbeitsministeriums soll die wöchentliche Höchstarbeitszeit nur auf Grundlage eines Tarifvertrags oder einer tariflich ermöglichten Betriebsvereinbarung gelten soll. Damit würde aus einer notwendigen Modernisierung des Arbeitszeitrechts hinterrücks ein Instrument zur Förderung der Tarifbindung. Das ist der falsche Ansatz. Die im Koalitionsvertrag versprochene Flexibilität muss grundsätzlich allen Betrieben und Beschäftigten offenstehen. Denn die Wochenbetrachtung weitet die zulässige Arbeitszeit ja nicht aus, sondern ermöglicht lediglich eine flexiblere Verteilung.
Auch das Bundestariftreuegesetz zeigt, dass Tarifbindung nicht durch staatlichen Druck entsteht. Unternehmen, die bei Bundesaufträgen bestimmte tarifliche Arbeitsbedingungen einhalten müssen, werden dadurch nicht dauerhaft tarifgebunden. Wer mehr Tarifbindung erreichen will, muss deshalb echte Anreize schaffen. Ein Beispiel wäre die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie: Tarifvertraglich ausgehandelte Entgeltstrukturen könnten von unnötigen Doppelprüfungen entlastet werden und tarifgebundenen Unternehmen damit einen konkreten Vorteil bieten.
Die Bundesregierung sollte daher den Koalitionsvertrag konsequent umsetzen: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit muss als gesetzliche Option allen Unternehmen offenstehen.
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