Analyse: Das Programm für Aufschwung und Beschäftigung
Berlin, 2. Juli 2026. Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat sich auf ein Maßnahmenpaket mit 34 Einzelmaßnahmen aus den Bereichen Steuern, Arbeitsmarkt, Wirtschaftspolitik und Bürokratieabbau verständigt. Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. (HDH) ordnet im Folgenden die für seine Mitgliedsunternehmen relevanten Punkte im Detail ein.
Bürokratieabbau: Richtiger Ansatz, jetzt kommt es auf die Umsetzung an
Der HDH begrüßt ausdrücklich die angekündigte Abschaffung zahlreicher Berichts- und Dokumentationspflichten sowie die vorgesehene Beweislastumkehr, wonach Ministerien den Fortbestand einer Berichtspflicht künftig aktiv begründen müssen. Dieser Schritt kann, konsequent umgesetzt, tatsächlich eine spürbare Entlastung für Unternehmen aller Größenordnungen bedeuten und entspricht einer langjährigen Forderung der Wirtschaft.
Entscheidend wird jedoch die konkrete Ausgestaltung sein: Ausnahmeregelungen dürfen nicht zur Regel werden, und die Wirksamkeit der Reform muss sich in der Praxis erst noch beweisen. Ebenso wichtig ist es, das Prinzip der Beweislastumkehr auch auf die europäische Ebene zu übertragen, da ein erheblicher Teil der Berichts- und Dokumentationspflichten – etwa im Kontext der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und der Lieferkettenrichtlinie – seinen Ursprung in Brüssel hat. Ohne eine entsprechende Initiative auf EU-Ebene bleibt der nationale Bürokratieabbau nur ein Teilerfolg.
Steuerliche Mehrbelastung des Mittelstands: Thesaurierungsbegünstigung muss nachgebessert werden
Die geplante Anhebung der sogenannten „Reichensteuer“ trifft mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen überproportional. Mit der Anhebung liegt die Belastung für betroffene Einkommen inklusive Solidaritätszuschlag künftig bei knapp unter 50 Prozent – ein Niveau, das die Investitionskraft gerade jener Unternehmen schwächt, die Gewinne kontinuierlich in Anlagen, Innovation und Arbeitsplätze reinvestieren, statt sie auszuschütten.
Betroffen sind insbesondere mittelständische Personenunternehmen – etwa KGs, OHGs sowie GmbH & Co. KGs –, deren Gewinne unabhängig von einer Entnahme grundsätzlich der Einkommensteuer der Gesellschafter unterliegen. Diese Rechtsform ist im industriellen Mittelstand der Branche besonders verbreitet: Viele Sägewerke, Holzwerkstoffhersteller und weitere industriell fertigende Unternehmen sind so organisiert, häufig über mehrere Generationen familiengeführt. Betroffen ist damit nicht das Handwerk, sondern eine im industriellen Mittelstand weit verbreitete Unternehmensstruktur. Anders als bei Kapitalgesellschaften, die auf einbehaltene Gewinne nur Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen, wird der Gewinn dieser Unternehmen unabhängig davon, ob er entnommen oder im Unternehmen reinvestiert wird, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz der Gesellschafter besteuert.
Auf diesen Effekt hat zuletzt auch Clemens Fuest, Präsident des ifo-Instituts, hingewiesen: Der mit der Reform steigende Spitzensteuersatz belaste mittelständische Personengesellschaften stärker, als es die Entlastung mittlerer Einkommen an anderer Stelle ausgleiche. Ein zentraler Hebel, um diese Schieflage zu adressieren, ist die sogenannte Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Einkommensteuergesetz. Sie erlaubt es Personengesellschaften, nicht entnommene, also im Unternehmen verbleibende Gewinne mit einem ermäßigten Satz von 28,25 Prozent zu versteuern – ähnlich wie es Kapitalgesellschaften über die Körperschaftsteuer ohnehin tun. In der Praxis wird das Instrument von vielen mittelständischen Unternehmen jedoch kaum genutzt, da die Antragstellung komplex ist und die spätere Nachversteuerung bei einer Entnahme der Gewinne wirtschaftlich unattraktiv sein kann. Der HDH fordert daher keine neue Regelung, sondern eine spürbare Verbesserung der bestehenden Bedingungen – etwa durch einen niedrigeren Satz, eine einfachere Antragstellung oder mildere Nachversteuerungsregeln.
„Wenn die Koalition an dieser Stelle an der Steuerschraube dreht, muss sie an anderer Stelle nachbessern. Eine spürbare Verbesserung der Bedingungen für die Thesaurierungsbegünstigung wäre der richtige Ausgleich, um reinvestierende Unternehmen nicht zusätzlich zu benachteiligen“, so HDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge.
Fehlende Ausgabenkonsolidierung als strukturelle Schwäche
Aus Sicht des HDH bleibt eine zentrale Frage im Reformpaket unbeantwortet: Maßnahmen zur Konsolidierung der Staatsausgaben fehlen vollständig. Steuerliche Entlastungen und milliardenschwere Förderprogramme sind mittelfristig nur dann finanzierbar und glaubwürdig, wenn das Wachstum der Staatsausgaben gleichzeitig eingedämmt wird. Ohne diesen Gegenpol drohen die heute versprochenen Entlastungen morgen durch neue Abgaben oder Kürzungen wieder aufgezehrt zu werden.
Arbeitsmarkt: Spürbare, aber begrenzte Erleichterungen für personalintensive Branchen
Als Arbeitgeberverband der Holzindustrie und der Kunststoffe verarbeitenden Industrie nimmt der HDH die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Pakets mit besonderem Interesse zur Kenntnis. Die verlängerte sachgrundlose Befristung bis zu 48 Monate, die steuerliche Privilegierung zügiger Abfindungszahlungen sowie die Lockerung des Kündigungsschutzes für Besserverdienende erleichtern es Unternehmen, ihre Personalplanung an schwankende Auftragslagen anzupassen – ein in der aktuellen konjunkturellen Lage relevanter Faktor für produzierende Branchen. Auch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag sind aus Sicht des HDH sinnvolle Schritte gegen Fehlanreize im bestehenden System.
Insgesamt handelt es sich dabei jedoch um Einzelmaßnahmen, die punktuell wirken, ohne in der Summe eine grundlegende Flexibilisierung des Arbeitsmarkts darzustellen. Für die angespannte konjunkturelle Lage vieler Mitgliedsunternehmen bleibt der Effekt spürbar, aber begrenzt.
Bundeswohnungsbaugesellschaft: Enteignungsverbot richtig, Nutzen der neuen Struktur unklar
Positiv bewertet der HDH die im Paket verankerte Absage an eine Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände über Landesgesetze. Dieses Signal schützt private Investoren vor Enteignungsängsten, wie sie zuletzt insbesondere die Berliner Wohnungspolitik geprägt haben, und stärkt damit die Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau.
Kritischer sieht der HDH die geplante Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG). Weder Rechtsform noch Aufgabenzuschnitt der Gesellschaft sind bislang öffentlich geklärt, eine hierfür erforderliche Grundgesetzänderung steht noch aus. Der oft angeführte Zinsvorteil einer bundeseigenen Struktur erschließt sich zudem nicht ohne weiteres: Mit den bestehenden KfW-Förderprogrammen lässt sich bereits heute ein spürbarer Zinsvorteil gegenüber dem Marktzins realisieren, während die zu erwartenden Aufbau- und Verwaltungskosten einer neuen Bundesgesellschaft diesen Effekt absehbar aufzehren dürften.
Serieller und modularer Holzbau gehört in die Liste der Zukunftsbranchen
Der HDH vermisst im Katalog der zu fördernden Zukunftsbranchen einen expliziten Bezug zum seriellen und modularen Bauen mit Holz. Während Automobilsektor, Chemie- und Pharmaindustrie, Cleantech, Kreislaufwirtschaft, Maschinenbau sowie Batteriezellen- und Halbleiterproduktion ausdrücklich genannt werden, bleibt eine Bauweise unerwähnt, die zwei der drängendsten politischen Herausforderungen gleichzeitig adressiert: die Wohnungsnot und den Klimaschutz.
„Serieller und modularer Holzbau ist keine Nischentechnologie, sondern eine der wirksamsten verfügbaren Antworten auf die Wohnungsnot in Deutschland. Er ermöglicht schnelleres, kostengünstigeres Bauen bei gleichzeitiger Kohlenstoffspeicherung im Gebäudebestand. Wer im selben Reformpaket eine Wohnungsbaugesellschaft plant und gleichzeitig Zukunftsbranchen definiert, ohne den Holzbau zu nennen, lässt eine der naheliegendsten Lösungen ungenutzt liegen“, so Ohnesorge.
Fazit: Wettbewerbsfähigkeit bleibt die zentrale Aufgabe
Insgesamt reicht das Reformpaket aus Sicht des HDH nicht aus, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu stärken. Die Industrie kämpft bereits mit hohen Energiepreisen, steigenden Personalkosten und einer im internationalen Vergleich hohen Steuer- und Abgabenbelastung. Zentrale Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit – insbesondere eine Senkung der Körperschaftsteuer sowie eine Entlastung bei der Gewerbesteuer – fehlen im vorgelegten Paket ebenso wie eine glaubwürdige Strategie zur Ausgabenkonsolidierung.
Pressekontakt
Pressekontakt:
