Nach dem Tariftreuegesetz: Wann kommen endlich die Entlastungen für die Wirtschaft?
Beim ersten gemeinsamen Austausch von Bundeskanzler Friedrich Merz mit den Spitzen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften am 10. Juni im Kanzleramt standen die großen Reformfragen für den Wirtschaftsstandort Deutschland auf der Agenda. Konkrete Ergebnisse waren nicht vorgesehen, dennoch machte das Treffen deutlich, wie weit die Positionen der Sozialpartner derzeit auseinanderliegen.
Besonders sichtbar wurde dies bei der Diskussion um das Arbeitszeitrecht. Die Arbeitgeberverbände fordern mehr Flexibilität durch eine Wochenhöchstarbeitszeit, weniger Hürden bei Befristungen sowie Anpassungen beim Kündigungsschutz. Die Gewerkschaften halten dagegen am Acht-Stunden-Tag fest und sprechen sich für zusätzliche Arbeitnehmerrechte aus. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass eine mögliche Flexibilisierung der Arbeitszeit nur zusammen mit einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung umgesetzt wird. Für die Unternehmen würde dies neue Dokumentationspflichten bedeuten.
Auch in der Sozial- und Rentenpolitik bestehen erhebliche Differenzen. Während die Arbeitgeber Reformen zur Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge, den Abbau von Frühverrentungsanreizen und eine längere Lebensarbeitszeit fordern, setzen die Gewerkschaften auf andere Schwerpunkte und lehnen diese Vorschläge ab.
Einigkeit besteht zwar grundsätzlich beim Ziel, Unternehmen und Verwaltung zu entlasten. Doch auch hier gehen die Vorstellungen auseinander. Die Arbeitgeber verlangen ein Moratorium für neue Berichtspflichten, den Abbau bestehender Regulierungen und eine deutliche Entlastung der Betriebe. Die Gewerkschaften knüpfen Bürokratieabbau dagegen teilweise an zusätzliche Voraussetzungen und Schutzmechanismen.
Das Treffen endete erwartungsgemäß ohne konkrete Ergebnisse. Für die Bundesregierung stellt sich nun die Frage, ob sie weiterhin versucht, zwischen den gegensätzlichen Interessen der Sozialpartner zu vermitteln, oder ob sie eigene wirtschaftspolitische Akzente setzt.
Der HDH fordert, dass nach der Umsetzung des Bundestariftreuegesetzes nun Maßnahmen folgen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Dazu gehören eine echte Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts, der konsequente Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten sowie ein entschlossenes Eintreten für Änderungen an der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie. Die Holzindustrie braucht keine zusätzlichen Belastungen, sondern bessere Rahmenbedingungen für Wachstum, Investitionen und Beschäftigung.
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