Die Vergaberechtsreform ist gescheitert. Wie kann das Serielle Bauen trotzdem profitieren?
Die Vergaberechtsreform von Wirtschaftsministerin Reiche hat es versäumt, die Regeln für serielle Bauweisen zu flexibilisieren. Der HDH fordert deshalb einen Leitfaden für Kommunen und öffentliche Auftraggeber, um trotzdem rechtssicher Aufträge für serielles Bauen zu vergeben.
Am 23. April 2026 hat der Deutsche Bundestag die Vergaberechtsreform beschlossen. Ein wichtiger Makel der Reform ist, dass sie streng am Losgrundsatz im Vergaberecht festhält. Die verpflichtende Aufteilung in Fach- und Teillose führt in der Praxis dazu, dass systemisch arbeitende Unternehmen – häufig kleine und mittlere Unternehmen – von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Weil es über den Paragrafentext zunächst nicht geklappt hat, wirbt der HDH jetzt für einen Leitfaden, der Kommunen und öffentlichen Auftraggebern zeigen soll, welche Spielräume das bestehende Vergaberecht in der aktuellen Gesetzeslage bietet, z.B. bei Gesamtvergaben oder funktionalen Ausschreibungen. Ziel ist es, dass serielle Bauweisen auch ohne Gesetzesreform rechtssicher ausgeschrieben werden können.
Für dieses Anliegen hat der HDH derzeit intensiv in politischen Gesprächen geworben, unter anderem mit den nordrhein-westfälischen Ministerinnen Mona Neubaur und Ina Scharrenbach sowie mit Berlins Bausenator Andreas Gaebler. Langfristig fordert der HDH, das Vergaberecht stärker an serielle Bauweisen anzupassen. Eine nächste Chance könnte sich dafür schon im nächsten Jahr ergeben. Dann soll das Vergabegesetz schon wieder evaluiert werden.
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