EUDR: Bei diesen Punkten bleibt Brüssel den Unternehmen Antworten schuldig
Die EU-Kommission hat Ende April kurz vor Ablauf ihrer selbst gesetzten Frist das sogenannte „Simplification Package“ zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Das Paket umfässt neue FAQ-Dokumente und Leitlinien, aber gerade für Importeure in die EU gibt es weiterhin Unsicherheiten.
Besonders kritisch bleibt die fehlende Klarstellung beim E-Commerce. Für private Einkäufe von Endkunden bei Nicht-EU-Herstellern über Onlineplattformen gibt es weiterhin keine eindeutige Regelung. Statt klarer Vorgaben verweist die EU-Kommission lediglich darauf, dass dies „von Fall zu Fall“ bewertet werden müsse – abhängig von der Rolle der jeweiligen Handelsplattform. Der HDH warnt vor einem Flickenteppich nationaler Regelungen innerhalb der EU und fordert eine einheitliche und praktikable Lösung.
Auch bei den angekündigten Vereinfachungen für Waldbesitzer bleiben Probleme bestehen. Nach aktuellem Stand sollen Waldbesitzer nur dann von der vereinfachten Registrierung über die Unternehmensadresse profitieren, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen Produktionsort und Betriebsadresse besteht. Eine reine Verwaltungsadresse reicht nicht aus. Der HDH fordert deshalb eine unbürokratische Anwendung der Regelungen, damit Waldbesitzer in Deutschland tatsächlich entlastet werden.
Weiterhin ungelöst ist zudem der Umgang mit Altbeständen. Ende 2029 laufen die Regelungen der bisherigen EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) aus. Ohne eine Übergangslösung könnten Lagerbestände aus der Zeit vor Juni 2023 künftig nicht mehr verkauft oder gehandelt werden. Der HDH fordert daher eine praktikable Regelung, damit solche Altbestände auch nach 2029 mit entsprechenden Nachweisen weiterhin genutzt werden können.
Gemeinsam mit seinen Mitglieds- und Partnerverbänden in Deutschland und Brüssel wird sich der HDH weiter dafür einsetzen, dass in diesen Punkten praktikable Lösungen geschaffen werden.
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