HDH fordert echtes „Bauplanungsrecht für serielles und modulares Bauen“
Der HDH begrüßt die geplante BauGB-Novelle als wichtigen Schritt zur Beschleunigung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Aber der Entwurf geht nicht weit genug: Serielles und modulares Bauen muss im Städtebaurecht deutlich stärker verankert werden, um schneller, effizienter und planungssicherer Wohnraum schaffen zu können. Der HDH fordert deshalb ein „Bauplanungsrecht für serielles und modulares Bauen“, das die strukturellen Vorteile industrieller Bauweisen gezielt anerkennt und fördert.
Konkret spricht sich der HDH dafür aus, serielles und modulares Bauen als eigenständigen öffentlichen Belang im Baugesetzbuch zu verankern und zusätzliche Festsetzungsmöglichkeiten für entsprechende Bauprojekte zu schaffen. Außerdem fordert der Verband ambitioniertere Fristen für Bauleitplanverfahren, weniger Bürokratie bei Beteiligungsverfahren sowie mehr Planungssicherheit für Investoren. Kritisch bewertet der HDH insbesondere zusätzliche finanzielle Belastungen und unkalkulierbare Vorgaben im Naturschutzrecht.
Darüber hinaus fordert der HDH, das überragende öffentliche Interesse am Wohnungsbau bundesweit anzuerkennen, den sogenannten „Bauturbo“ bis 2035 zu verlängern und die Bildung von Wohneigentum stärker zu fördern. Die Novelle könne nur ein erster Schritt sein. Auch im Bauordnungsrecht und bei technischen Baubestimmungen bestehe weiterer Handlungsbedarf, um standardisierte und serielle Bauweisen in Deutschland flächendeckend zu ermöglichen.
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