Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen: BIEF zieht gemischte Bilanz
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Vergabebeschleunigungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der BIEF begrüßt einzelne Fortschritte – sieht aber eine strukturelle Lücke, die mit diesem Gesetz nicht geschlossen wird.
Was das Gesetz leistet
Für kleinere Unternehmen des Innenausbaus bringt das Gesetz einen konkreten, praktischen Vorteil: Die Direktvergabe-Schwelle wird auf 50.000 Euro angehoben. Öffentliche Aufträge unterhalb dieser Grenze können künftig ohne förmliches Vergabeverfahren direkt vergeben werden – weniger Bürokratie, schnellere Auftragsvergabe, bessere Chancen für kleinere und mittlere Betriebe. Auch die Möglichkeit, Eignungsnachweise per Eigenerklärung zu erbringen, ist eine sinnvolle Entlastung im Alltag.
Wo das Gesetz zu kurz greift
Die für den industriellen Innenausbau entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Der Losgrundsatz, der Gesamtvergaben an einen seriellen oder modularen Anbieter strukturell erschwert, bleibt weitgehend unangetastet. Abweichungen sind nur in engen Ausnahmefällen möglich – und ausdrücklich auf zeitkritische Verkehrsinfrastrukturprojekte sowie Vorhaben aus dem Sondervermögen begrenzt. Serieller Wohnungsbau und modularer Sanierungsbau profitieren nicht.
Das ist eine vergebene Chance – und steht in direktem Widerspruch zu dem, was die Bauministerkonferenz aller 16 Bundesländer im November 2025 einstimmig gefordert hat. In Würzburg haben die Bauminister festgestellt, dass seriellem, modularem und systemischem Bauen und Sanieren eine wichtige Rolle beim kostenreduzierten Bauen zukommt – und den Bund aufgefordert, die vergaberechtlichen Hürden rasch und vollzugsgerecht abzubauen. Gesamtvergaben sollten unabhängig davon möglich sein, ob Investitionen aus dem Sondervermögen erfolgen oder nicht.
Das Vergabebeschleunigungsgesetz erfüllt diese Forderung nicht.
Die Arbeit geht weiter
Der BIEF wird die Branche über die konkreten Auswirkungen des Gesetzes informieren, sobald es zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Gleichzeitig bleibt der Verband bei seiner Forderung: Serielles und modulares Bauen braucht ein Vergaberecht, das Gesamtlösungen ermöglicht – nicht nur in Ausnahmefällen und nicht nur für Verkehrsprojekte.
Die nächste Gelegenheit zur Nachbesserung bietet die geplante Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts, deren Kabinettsbeschluss für den 20. Mai 2026 geplant ist. Der BIEF wird diesen Prozess konstruktiv-kritisch begleiten und die Interessen der Branche aktiv einbringen.
