Einordnung des Klimaschutzprogramm 2026
Die Bundesregierung hat das Klimaschutzprogramm 2026 (KSP) beschlossen. Das finale Programm unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Februar-Entwurf. Wir ordnen ein, was die Beschlüsse für die Holzindustrie und den Bausektor bedeuten
Was das Programm will
Das KSP legt fest, mit welchen Maßnahmen die Sektorziele bis 2030 und die Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden sollen. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll über verschiedene Gesetzesinitiativen der Ressorts erfolgen.
Analyse LULUCF-Sektor:
Im Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) enthält das finale KSP sowohl positive als auch kritische Elemente.
Auf der Habenseite: Mit dem sogenannten „Waldumbaubooster“ wird der Waldumbau über die bisherigen GAK-Mittel hinaus gefördert. Standortkartierungen und Beratungsangebote für den Privatwald sollen zur Aktivierung des Kleinprivatwaldes beitragen. Das ist ein Schritt, der auch zur Erfassung des Waldbesitzes beitragen kann. Positiv ist zudem die Förderung der stofflichen Laubholznutzung sowie Investitionen in die Kreislaufnutzung von Holzprodukten.
Kritisch zu bewerten ist die Aufstockung des „Klimaangepassten Waldmanagements“ (KWM), das mit einem Zwangsanteil für Flächenstilllegungen von rund 15.000 Hektar verbunden ist. Die Förderung der Extensivierung in Natura-2000-Gebieten und alten Laubwäldern (vormals KWMPlus) ist ebenfalls problematisch. Außerdem kritisch: Der Rechtsrahmen für Biomassekraftwerke soll so angepasst werden, dass Neubauten ohne Wärmenutzung sowie die Ko-Feuerung mit fossilen Energieträgern künftig vermieden werden.
Analyse Gebäudesektor:
Im Gebäudesektor bleibt das Programm hinter den Erwartungen zurück. Der Sektor verfehlt weiterhin seine Einsparziele; der Maßnahmenfokus liegt auf der Dekarbonisierung von Heizung und Kühlung. Das KSP setzt dabei im Wesentlichen auf eine Neustrukturierung der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), der Städtebauförderung und der Sozialen Wohnraumförderung ohne nennenswerte neue Impulse.
Zentrale Instrumente zur Aktivierung privaten Kapitals fehlen: Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Vermieter und Selbstnutzer (§ 6 und § 35c EStG) sowie eine spürbare Absenkung der Stromkosten finden allenfalls eine Erwähnung.
Neue Förderansätze für den Wohnungsneubau sind trotz des hohen politischen Handlungsdrucks nicht vorgesehen. Die Holzbauinitiative wird zwar genannt, eine neue Programmatik oder zusätzliche Mittel sind damit nicht verbunden.
Einordnung:
Das Klimaschutzprogramm 2026 ist für die Holz- und Bauwirtschaft ein Dokument mit deutlichen Schwächen. Im Gebäudesektor fehlt die strategische Schärfe, die nötig wäre, um Klimaziele, Wohnungsbau und Investitionssicherheit zusammenzubringen. Im LULUCF-Bereich bleibt die Gefahr restriktiver Eingriffe in die aktive Waldbewirtschaftung real.
