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EUDR: Viele Fragen zur Umsetzung bleiben offen



05.03.2026

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Leonhard Mertens
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Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH)
Chausseestr. 99
10115 Berlin
Deutschland

Tel. +49 160 970 293 62
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Für die Umsetzung und Einhaltung der EUDR in Deutschland ist die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft zuständig. In einer offiziellen Fragestunde offenbarte die Behörde eine bemerkenswerte Unkenntnis der aktuellen Regelungen. Das sorgt für weitere Unsicherheit bei den hiesigen Unternehmen. Eine Veranstaltungsbericht.

 

Das erste Webseminar der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft zur "neuen" EUDR war heißbegehrt, nach nicht einmal 24 Stunden waren alle Plätze vergeben. Am Ende fanden gut 800 Unternehmen ihren Weg ins Seminar. Der Chat glühte und im Sekundentakt wurde die BLE mit Fragen bombardiert.

 

Unserem Leiter der Rohstoffabteilung Lukas Freise ist aufgefallen, dass in der Fragerunde ein paar Ungereimtheiten in den Antworten der BLE zu finden waren:

 

  • Auch wer ein neues relevantes Erzeugnis produziert (HS-Code wechselt), bleibt trotzdem nachgelagerter Marktteilnehmer, wenn sein Einkauf auf Rohstoffen beruht, die bereits durch die EUDR erfasst wurden.
  • Das Ausdifferenzieren zwischen Verpackung und verpacktem Produkt spielt nur noch beim Import aus Drittstaaten außerhalb der EU eine Rolle, da auch die Herstellung von Verpackungen in Deutschland in der Regel durch nachgelagerte Marktteilnehmer erfolgt, die von Deklarationspflichten weitgehend ausgenommen wurden.

  • Die Erklärung auf die Frage, woher ich weiß für welche Erzeugnisse ich in der Kette der nachgelagerten Marktteilnehmer an erster Stelle stehe und Referenznummern/Registrierungsnummern braucht fand ich schon bemerkenswert: Ob man an erster Stelle steht, weiß man, indem man Nummern bekommt. Alles klar.

  • Entgegen anderer Ansicht sind kleine Rohstoff produzierende Betriebe im Ausland nur indirekt von der EUDR ausgenommen. Die Pflicht zur Bereitstellung von Geodaten geht auf ihre EU-Kunden über (Art. 7), die die Informationen natürlich von ihren Lieferanten brauchen. Damit haben Drittstaaten im Rahmen der EUDR-Reform faktisch keine Erleichterungen bei der Umsetzung bekommen - die EU hatte in mehreren Verhandlungsrunden 2025 ihren Handelspartnern wie den USA Erleichterungen bei der Umsetzung versprochen.

Das chaotische Seminar hat gezeigt, dass die Umsetzung und Anwendung der EUDR immer noch nicht rechtssicher ausgestaltet ist. Der HDH wird sich weiter für eine klare und einfache Regelung einsetzen.


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